Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) A & S Umzüge – Atashi & Shallal GbR Stand: August 2025

§ 1 Geltungsbereich

1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der A & S Umzüge – Atashi & Shallal GbR (nachfolgend „Umzugsunternehmen“) und ihren Kunden.

2. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, das Umzugsunternehmen stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsgegenstand

1. Das Umzugsunternehmen erbringt Dienstleistungen im Bereich Umzüge, Transporte, Möbelmontage und -demontage, Entrümpelungen sowie ggf. Lagerung.

2. Umfang, Ausführung und Zeitpunkt der Leistungen ergeben sich aus dem individuell geschlossenen Vertrag

§ 3 Angebote und Preise

1. Angebote des Umzugsunternehmens sind freibleibend, sofern nicht ausdrücklich schriftlich eine Bindungsfrist genannt ist.

2. Preise werden individuell vereinbart. Sie richten sich nach dem vereinbarten Leistungsumfang, Aufwand, Entfernung sowie ggf. Zusatzleistungen.

3. Alle Preisangaben verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, in Euro und einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, falls diese nach der Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nicht entfällt.

§ 4 Zahlungsbedingungen

1. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag unmittelbar nach Erbringung der Leistung ohne Abzug fällig.

2. Das Umzugsunternehmen ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen.

3. Zahlungen sind per Überweisung oder in bar möglich.

4. Bei Zahlungsverzug ist das Umzugsunternehmen berechtigt, Verzugszinsen nach § 288 BGB zu verlangen.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, alle für die Durchführung des Auftrags notwendigen Informationen rechtzeitig mitzuteilen (z. B. genaue Adressen, Etagen, Zufahrtswege, Parkgenehmigungen, Besonderheiten bei Umzugsgut).

2. Das Umzugsunternehmen ist berechtigt, Mehraufwand, der aufgrund fehlender oder unrichtiger Angaben entsteht, gesondert zu berechnen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, Umzugsgut ausreichend zu verpacken, soweit keine Verpackungsleistungen durch das Umzugsunternehmen vereinbart sind.

4. Gefahrgut, explosive Stoffe, leicht Entzündliches, Tiere, Waffen und sonstige verbotene Güter sind von der Beförderung ausgeschlossen.

§ 6 Leistungsfristen / Verzug

1. Vereinbarte Termine sind grundsätzlich unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich ein Fixtermin zugesichert wurde.

2. Verzögert sich die Durchführung aufgrund höherer Gewalt, Verkehrsbehinderungen, Witterungseinflüssen oder Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, haftet das Umzugsunternehmen nicht für daraus resultierende Schäden.

§ 7 Haftung und Versicherung

1. Die Haftung des Umzugsunternehmens richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere den §§ 451 ff. HGB.

2. Die gesetzliche Grundhaftung nach § 451g HGB ist begrenzt auf 630,00 € je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrags benötigt wird.

3. Für besonders wertvolle Güter (z. B. Kunstwerke, Antiquitäten, Schmuck, EDV) besteht kein besonderer Versicherungsschutz. Eine Haftung besteht insoweit nur im Rahmen der gesetzlichen Grundhaftung.

4. Der Kunde hat die Möglichkeit, eine weitergehende Transport- oder Sonderversicherung abzuschließen. Diese muss spätestens bei Vertragsschluss schriftlich beantragt und vom Umzugsunternehmen bestätigt werden. Die Kosten trägt der Kunde.

5. Ohne ausdrückliche und rechtzeitige Beauftragung einer Sonderversicherung gilt ausschließlich die gesetzliche Grundhaftung.

§ 8 Ausschluss der Haftung

1. Eine Haftung des Umzugsunternehmens entfällt, wenn Schäden durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Umstände oder durch schuldhaftes Verhalten des Kunden entstehen.

2. Für Schäden an leicht zerbrechlichen Gegenständen (z. B. Glas, Porzellan, Elektronik), die vom Kunden selbst verpackt wurden, wird nur gehaftet, wenn grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Umzugsunternehmens nachgewiesen wird.

3. Für Schäden an besonders empfindlichen Böden, Wänden oder Decken wird nur gehaftet, wenn der Kunde diese vor Beginn der Arbeiten ausdrücklich schriftlich angezeigt hat

§ 9 Schadensanzeige

1. Offensichtliche Schäden am Umzugsgut müssen unverzüglich bei Ablieferung schriftlich angezeigt werden.

2. Nicht äußerlich erkennbare Schäden müssen innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung schriftlich gemeldet werden (§ 451f HGB).

3. Nach Ablauf dieser Fristen ist eine Haftung ausgeschlossen.

§ 10 Pfandrecht / Zurückbehaltungsrecht

1. Das Umzugsunternehmen hat gemäß § 441 HGB ein Pfandrecht am Umzugsgut, solange die vereinbarte Vergütung nicht vollständig bezahlt ist.

2. Es ist berechtigt, die Herausgabe des Umzugsguts bis zur vollständigen Bezahlung zu verweigern.

§ 11 Einsatz von Subunternehmern

Das Umzugsunternehmen ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen geeigneter Subunternehmer zu bedienen. Für deren Handeln haftet das Umzugsunternehmen wie für eigenes.

§ 12 Lagerung

1. Wird Lagerung vereinbart, gelten zusätzlich die Vorschriften der §§ 467 ff. HGB.

2. Das Umzugsunternehmen wählt das Lager nach eigenem Ermessen, sofern keine ausdrückliche Vereinbarung mit dem Kunden getroffen wird.

3. Der Kunde kann die Lagerung mit einer Frist von 2 Wochen kündigen, sofern keine andere Mindestlagerdauer vereinbart ist.

§ 13 Stornierung durch den Kunden

1. Der Kunde kann den Auftrag vor Beginn der Durchführung stornieren.

2. Bei einer Stornierung werden folgende Kosten berechnet:

bis 7 Tage vor Umzug: kostenlos

6 bis 3 Tage vor Umzug: 30 % des vereinbarten Preises

ab 2 Tage vor Umzug oder bei Nichtantritt: 70 % des vereinbarten Preises

3. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist. 4. Bei unvorhersehbaren und außerhalb des Einflussbereichs des Kunden liegenden Ereignissen, wie z. B. Todesfall, schwerer Unfall oder vergleichbaren Notfällen, werden keine Stornogebühren berechnet, sofern der Kunde das Ereignis nachweist.

§ 14 Gerichtsstand und anwendbares Recht

1. Für alle Streitigkeiten gilt deutsches Recht.

2. Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Umzugsunternehmens (Uelzen).

§ 15 Schlussbestimmungen

1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.